• Die Duravant-Familie der operativen Gesellschaften dient der Lebensmittelverarbeitung, der Verpackung und der Materialhandhabung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Definitionen. „Kunde“ steht für den Kunden, der einen Auftrag bei Key einreicht. Der Begriff „Geschäftsbedingungen des Kunden“ steht für die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die zu einem Auftrag gehören oder durch Verweis in einen Auftrag einbezogen sind, jedoch ausschließlich aller Rahmenverträge. „Dokumentation“ steht für alle schriftlichen Unterlagen (ob in immaterieller, elektronischer oder anderer Form), die Key mit oder für die Produkte bereitstellt, einschließlich aller Produktsicherheitshinweise, Warnungen, Anweisungen und Schulungsunterlagen, Handbücher, Videobänder oder ähnlichen Materialien und alle Aktualisierungen, Upgrades und Verbesserungen dazu. „Key“ steht für Key Technology, Inc., seine Tochtergesellschaften und Geschäftseinheiten. „Geistiges Eigentum von Key“ steht für alle patentierbaren und nicht patentierbaren Kenntnisse, Erfindungen, Entdeckungen und Verbesserungen, alle Softwares, alle Entwürfe, Zeichnungen, Unterlagen, andere urheberrechtlich geschützte Werke, alle technischen Informationen, Daten und alle anderen mit dem Produkt verbundenen geistigen Eigentumsrechte. „Rahmenvertrag“ steht für eine durchsetzbare Vereinbarung, mit Ausnahme des Auftrags und diesen Bedingungen, zwischen Key und dem Kunden, in der die allgemeinen gültigen Bestimmungen für ihre Beziehung festgelegt sind. „Auftrag“ steht für eine Bestellung, die der Kunde bei Key für Produkte bzw. Dienstleistungen aufgibt, einschließlich der beigefügten Produktspezifikationen und Zeichnungen. „Produkt“ steht für die in einem Auftrag beschriebenen Waren (einschließlich Software). Der Begriff „Dienstleistungen“ steht für die in einem Auftrag beschriebenen Dienstleistungen. „Software“ steht für alle entweder über das Internet heruntergeladenen, auf einem Datenträger bereitgestellten oder in ein konkretes Produkt eingebetteten Softwares im Zusammenhang mit dem Produkt, einschließlich aller Aktualisierungen, Upgrades und Verbesserungen dazu. Der Begriff „Bedingungen“ steht für die allgemeinen Verkaufsbedingungen.

2. Bestellungen; vollständige Vereinbarung. Alle Aufträge unterliegen und hängen ausdrücklich von der schriftlichen Annahme des Auftrags durch Key ab.

Wenn ein Rahmenvertrag vorliegt, stellen der Auftrag, der Rahmenvertrag und diese Bedingungen den vollständigen Vertrag zwischen Key und dem Kunden über die Produkte und Dienstleistungen dar, auf die sich der Auftrag bezieht. Alle vorherigen Besprechungen, Vorschlägen, Absprachen und Vereinbarungen in ausdrücklicher, konkludenter, schriftlicher oder mündlicher Form in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen verlieren somit ihre Gültigkeit. Sofern Konflikte zwischen dem Rahmenvertrag, dem Auftrag und den Bedingungen bestehen, hat der Rahmenvertrag Vorrang.

Wenn kein Rahmenvertrag vorliegt, stellen der Auftrag und diese Bedingungen den vollständigen Vertrag zwischen Key und dem Kunden über die Produkte und Dienstleistungen dar, auf die sich der Auftrag bezieht. Alle vorherigen Besprechungen, Vorschlägen, Absprachen und Vereinbarungen in ausdrücklicher, konkludenter, schriftlicher oder mündlicher Form in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen verlieren somit ihre Gültigkeit. Sofern Konflikte zwischen dem Auftrag, (wenn dies von Key anerkannt wird) und den Bedingungen bestehen, hat der Auftrag mit Ausnahme der vorab gedruckten Geschäftsbedingungen des Kunden Vorrang.

Änderungen der Bedingungen sind für Key nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von einem leitenden Angestellten oder bevollmächtigten Vertreter von Key unterschrieben wurden.

3. Preise; Steuern. Die Preise und Zahlungsbedingungen sind im Auftrag aufgeführt. Alle Preise verstehen sich ab der Laderampe des Key-Werks und zuzüglich Versand- und Transportkosten, Spezialverpackungskosten, Versicherungssteuern, Finanzzollsteuern, Verpflichtungs- und Warenumsatzsteuern, Verwendungssteuern, Privilegsteuern, Verbrauchsteuern, Mehrwertsteuern und aller anderen Steuern und ähnlicher Gebühren. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung und ist in jedem Fall vollständig für alle Steuern verantwortlich (mit Ausnahme der Nettoeinkommenssteuern von Key).

4. Zahlungsbedingungen. Die Zahlung muss netto und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Rechnungsdatum erfolgen, außer wo ein Buchkredit besteht und zur Zufriedenheit von Key beibehalten wird. Die Kredit- und Zahlungsbedingungen können sich ändern und der Dispositionskredit jederzeit von Key abgezogen werden. Die Rechnungen von Key gelten als anerkannt und für den Kunden endgültig als ausstehender Betrag bindend und unterliegen keinem Prüfanspruch, sofern der Kunde Key nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich benachrichtigt. Die Nichtzahlung eine Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung führt zu einer zusätzlichen Unkostengebühr in Höhe des geringeren Betrages von einem und einem halben Prozent (pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz.

Wenn die finanzielle Verantwortung oder Lage des Kunden solche Maßnahmen offenbar erforderlich machen, kann Key, ohne Mitteilung an den Kunden, die Lieferung der Ware oder die Dienstleistungserbringung verzögern oder verschieben. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises oder auf andere Weise hinsichtlich dieses Auftrags oder eines anderen Auftrags in Verzug, kann Key nach eigenem Ermessen, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche von Key, die Lieferung hinausschieben, den Auftrag stornieren oder die nicht zugestellten Waren zu Lasten des Kunden verkaufen und diese Erträge, ohne Aufrechnung oder Abzug jeglicher Art, für den vollen Kaufpreis des Auftrags als Gutschrift verwenden, und der Kunde verpflichtet sich, Key den fälligen Restbetrag auf Verlangen zu erstatten. 

5. Lieferung; Verlustgefahr. Sofern Key nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat, werden alle aus Sachgütern bestehenden Waren ab der Laderampe des Key-Werks versendet. Der Kunde wählt den Spediteur. Nach der Übergabe an den Spediteur geht die Verlustgefahr der Waren an den Kunden über. Der Kunde macht sämtliche Beanstandungen wegen Schäden oder Mängeln beim Spediteur geltend. Die im Auftrag festgelegten Versandtermine, falls vorhanden, sind annähernde Daten und stellen lediglich eine Schätzung von Key der Lieferdauer dar. Key haftet nicht für Verluste oder Aufwendungen (Folgeschäden oder anderweitig), die durch den Kunden wegen Lieferverzögerung aus einem anderen Grund als der willkürlichen Verweigerung der Durchführung von Key angefallen sind. Wird eine Warenlieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, kann Key dem Kunden solche Waren an dem Tag, an dem Key für den Versand bereitet ist, in Rechnung stellen.

6. Prüfung; Mängel. Der Kunde überprüft den von Key versendeten Auftrag sofort nach Erhalt und teilt Key schriftlich alle Beanstandungen wegen Mängeln mit. Jede schriftliche Mitteilung von Mängeln an Key muss vom ursprünglichen Frachtbrief begleitet sein und auf der Vorderseite einen Vermerk des Beauftragten des Spediteurs bezüglich der beanstandeten Artikel und Mengen aufweisen. Der Kunde verwahrt die Produkte gemäß den schriftlichen Anweisungen von Key zur weiteren Handhabung.  Versäumt der Kunde es, die Beanstandungen von Mängeln innerhalb von 10 Tagen nach der Auslieferung des Auftrags an die Versandadresse schriftlich geltend zu machen, gilt dies als unwiderrufliche Annahme solcher Waren.

7. Sicherheit. Der Kunde (a) sorgt dafür, dass jede Person, die eine Ware entgegennimmt oder betreibt, alle in der Dokumentation beschriebenen Sicherheitshinweise für die Ware liest und erfüllt; (b) weist den Benutzer in die richtige Benutzung und Bedienung der Ware ein; und (c) führt alle Sicherheitsvorkehrungen, Sicherheitshinweise, Warnungen, Anweisungen und ähnliche Dokumente ein und stellt ihre Befolgung sicher. Der Kunde entfernt keine Sicherheitsvorrichtungen, Abdeckungen oder sonstige Sicherheitsvorkehrungen von dieser Ware.

8. Software-Lizenz. Key gewährt dem Erstkäufer für die Nutzungsdauer der entsprechenden Ware eine unübertragbare, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software gemäß und vorbehaltlich den Einschränkungen in der mit der Ware gelieferten Dokumentation. Die Software ist das geschützte Eigentum von Key und wird dem Kunden nicht verkauft, sondern lizenziert. Key behält sämtliche Rechte, Ansprüche und Interessen an der dem Kunden zusammen mit der Ware bereitgestellten Software. Der Kunde setzt die Software ausschließlich am oder in Verbindung mit der Ware ein. Der Kunde darf weder (a) alle noch einen Teil der Software kopieren, ändern, bearbeiten, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke erstellen, rückentwickeln, zerlegen oder dekompilieren; (b) noch alle oder einen Teil der Software ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Key an Dritte weitergeben, verkaufen, eine Unterlizenz erteilen oder anderweitig übertragen; oder (c) Urheberrechte, Warenzeichen oder andere Eigentumshinweise von der Software löschen. Zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die Key haben könnte, behält sich Key das Recht vor, die Lizenz des Kunden zu kündigen, wenn der Kunden diese Bedingungen nicht einhält. Die Software ist eine „kommerzielle Computersoftware“ und die zugehörige Dokumentation ist eine „kommerzielle Computersoftware-Dokumentation“ gemäß 48 CFR 12.212. Sie wird Lizenznehmern der US-Regierung mit eingeschränkten Rechten zur Verfügung gestellt. Die Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion oder Weitergabe der Software ist unter FAR 12.212 und DFARS 227.7202 sowie diesen Bedingungen eingeschränkt.

9. Geschützte Unterlagen. Die von Key eventuell bereitgestellte Dokumentation befindet sich nur auf Grundlage einer restriktiven, nicht übertragbaren, nicht ausschließlichen Lizenz im Besitz des Kunden. Mit dieser Lizenz kann der Kunde eine solche Dokumentation ausschließlich zur Bedienung, Wartung und Reparatur des Produkts und zu keinem anderen Zweck nutzen. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung der gesamten Dokumentation und muss all seine Mitarbeiter und Vertreter anweisen und verpflichten, dasselbe zu tun. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorangegangenen zu beschränken, kann der Kunde ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung von Key die Dokumentation weder reproduzieren noch kopieren oder alle oder einen Teil dieser Dokumentation anderen Personen oder Entitäten übertragen, zuweisen, eine Unterlizenz erteilen, leihen, weitergeben oder anderweitig bereitstellen. Das Eigentum an der Dokumentation bleibt zu jeder Zeit bei Key. Neben anderen Rechtsmitteln, die Key haben könnte, behält sich Key das Recht vor, die Lizenz des Kunden zu kündigen, wenn der Kunden diese Bedingungen nicht einhält.

10. Schutz und Einschränkungen. Der Kunde (a) darf die Software, Dokumentation, die Ware oder das geistige Eigentum von Key nicht nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich in den Bedingungen und der Dokumentation geregelt ist; oder (b) die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Key an Dritte weitergeben oder verfügbar machen. Zum Schutz des geistigen Eigentums von Key und zur Gewährleistung, dass Key Bekannt ist, an wen und wohin Key Produktsicherheitshinweise und andere Produktaktualisierungen senden soll, überträgt der Kunde alle Produkte mit geistigem Eigentum von Key an keinen anderen als an eine der Tochtergesellschaften des Kunden, es sei denn, der Kunde: (a) teilt Key dies zuerst mindestens 30 Tage vor dem Abtransport des Produkts vom Arbeitsplatz des Kunden schriftlich mit, einschließlich (i) der Identität des vorgesehenen Übernehmers; (ii) falls zutreffend, des Orts, an dem der vorgesehene Übernehmer das Produkt installieren und verwenden wird; und (iii) der finanziellen und sonstigen Übertragungsbedingungen; (b) gibt Key die Möglichkeit, das Produkt vor dem Abtransport vom Arbeitsplatz des Kunden zu überprüfen; und (c) erhält Keys vorherige schriftliche Zustimmung zur Übertragung. Falls der vorgesehene Übernehmer eine Nutzung des Produkts in der gewerblichen Produktion im normalen Geschäftsgang beabsichtigt, wird jede Zustimmung von Key wirtschaftlich angemessene Bedingungen umfassen, unter denen Key dem vorgesehenen Übernehmer die Nutzung des geistigen Eigentums von Key bewilligt. Unter keinen Umständen stimmt Key einer Übertragung auf eine Person im Bereich der Fertigung oder dem Vertrieb von optischen Prüf-, Materialhandhabungs- und Verarbeitungsanlagen zu, sofern Key nicht zuerst das geistige Eigentum von Key am Produkt außer Kraft setzen und/oder annullieren darf. Der Kunde stellt Key vollständig von allen Schäden, Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Anwaltskosten, die u. U. dadurch entstanden sind, dass sich eine Person durch die Übertragung einer Ware durch den Kunden unter Verletzung dieser Bestimmung Zugang zum geistigen Eigentum von Key verschafft hat, frei. Alle Daten, Auftragsdateien, schriftliches Material (ob in materieller, elektronischer oder anderer Form) und Beschreibungsdateien, die der Kunde Key bereitstellt, sind und bleiben das Eigentum des Kunden.

11. Gewährleistung für die Patent- oder Markenverletzung. Key garantiert dem Erstkäufer, dass Key der alleinige Eigentümer des geistigen Eigentums von Key ist und dass die Ware frei vom rechtmäßigen Anspruch jeder Person durch die Patent- oder Markenverletzung oder ähnliches geliefert wird. Key behält sich alle Rechte bezüglich des geistigen Eigentums vor, außer denen, die dem Kunden in diesen Bedingungen und der Dokumentation ausdrücklich gewährt werden.

12. Gesetze, Vorschriften und Regelungen. Key garantiert dem Erstkäufer, dass jedes Teil der Ware zum Zeitpunkt des Versands allen am Herstellungsort jedes Teils der Ware geltenden Gesetzen, Verordnungen und Regelungen entspricht. Nach dem Versand der Ware liegt die Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen und Regelungen in Bezug auf den Umweltschutz, die öffentliche und Anwendersicherheit, Schulung, Produktverwendung, Wartung und den Transport in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Key ist nicht verpflichtet und übernimmt keine Verantwortung oder Verpflichtungen des Kunden hinsichtlich der Sicherheit am Arbeitsplatz, wo die Ware verwendet wird, auch nicht wenn diese Verantwortung oder Verpflichtungen durch Vorschriften, Regelungen oder gerichtliche Entscheidung auferlegt wurden, und Key übernimmt diesbezüglich keine Haftung oder Gewähr.

13. Rechtsmängelhaftung. Key garantiert dem Erstkäufer, dass Key uneingeschränkte Eigentumsrechte und die volle Verfügungsgewalt über die Waren hat und dass diese frei von Pfandrechten, Ansprüchen oder Belastungen jeglicher Art sind.

14. Eingeschränkte Gewährleistung. Key garantiert dem Erstkäufer, dass alle Teil der Ware, einschließlich Ersatzteile und Dienstleistung, in allen wesentlichen Punkten den schriftlichen Spezifikationen von Key für das Produkt und die Dienstleistung sowie den Beschreibungen des Auftrags entsprechen, und dass sie frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die den Toleranzen und Veränderungen im Einklang mit gängigen Handelspraktiken unterliegen. Die Dauer dieser eingeschränkten Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Versand der einzelnen Teile der Ware.  Die Dauer dieser eingeschränkten Gewährleistung für die Dienstleistung beträgt 90 Tage ab der Erbringung einer solchen Dienstleistung. Bei Ersatzteilen gilt die längere Dauer dieser eingeschränkten Gewährleistung: d. h. entweder 90 Tage oder der noch nicht abgelaufene Teil der ursprünglichen  eingeschränkten Gewährleistung von 12 Monaten.

De Kunde benachrichtigt Key unverzüglich schriftlich über angebliche Mängel an der Ware oder der Dienstleistung und gibt eine konkrete Beschreibung des Problems an. Die Gewährleistungspflicht von Key in Bezug auf Mängel entfällt, es sei denn, Key erhält bis spätestens 10 Tage nach Ablauf der Garantiezeit eine Benachrichtigung und eine Beschreibung eines solchen Mangels. Nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung teilt Key dem Kunden mit, dass die Garantieleistungen entweder am Standort der Ware erbracht werden oder dass der Kunde das betreffende Teil bzw. die betreffenden Teile der Ware für die Reparatur oder den Ersatz an eine Key-Reparaturwerkstatt zurücksenden soll. Key übernimmt die Kosten für den Transport des reparierten oder ersetzten Produkts zurück zum Kunden sowie sämtliche Kosten für den Transport des Produkts zu Key, sofern Key einen Mangel am Produkt feststellt. Anderenfalls trägt der Kunde alle Kosten für den Transport in beide Richtungen.  Unter allen Umständen, in denen Key für die Versandkosten verantwortlich ist, müssen die Versandvorbereitungen von Key erledigt oder von einem Vertreter von Key genehmigt werden.

Die vorstehende Gewährleistung gilt nicht für Produkte, die (a) im Widerspruch zu der von Key vorgesehenen Verwendung eingesetzt oder betrieben wurden; (b) von jemand anderem als von Mitarbeitern oder befugten Kundendienstmitarbeitern von Key geändert oder repariert wurden; oder (c) durch Unfall, Nachlässigkeit, fehlerhafte Verwendung, Missachtung, übermäßigen Verschleiß, Abnutzung, Missbrauch, unsachgemäße Installation, einem Ausfall oder Schwankung von Strom, Klimaanlage, Feuchtigkeitskontrolle sowie Transport oder durch andere Ursachen als die normale Verwendung oder eine Nutzung unter Verletzung oder im Widerspruch zu den Anweisungen von Key beschädigt wurden.

DIE VORSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNG GILT NUR FÜR DEN ERSTKÄUFER UND TRITT AN DIE STELLE ALLER ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, OB GESETZLICH VORGESCHRIEBEN, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER GEBRAUCH, NICHTVERLETZUNG UND GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER AUS HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN. DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG KANN NICHT GEÄNDERT ODER ERWEITERT WERDEN, AUSSER SCHRIFTLICH UND UNTERZEICHNET VON EINEM LEITENDEN MITARBEITER VON KEY.

15. Beschränkte Rechtsmittel. Entspricht ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht der eingeschränkten Gewährleistung in Abschnitt 14 und falls: (a) der Kunde Key unverzüglich schriftlich in Einzelheiten eine eventuelle Nichtkonformität mitteilt; (b) der Kunden innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Genehmigung von Key ein defektes Produkt an eine Key-Reparaturwerkstatt auf Kosten von Key zurückschickt; (c) die Qualitätsprüfer in der Key-Reparaturwerkstatt feststellen, dass das Teil fehlerhaft oder defekt ist; und (d) der Kunde für die Produkte und Dienstleistungen bezahlt hat; dann wird Key das defekte Produkt nach eigenem Ermessen entweder reparieren, ersetzen oder die Dienstleistung erneut erbringen, oder dem Kunden den Kaufpreis für dieses Produkt oder die Dienstleistung zurückerstatten. DAS VORSTEHENDE RECHTSMITTEL IST DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL BEI EINEM VERSTOSS GEGEN DIE BEDINGUNGEN ODER EINEM VERLUST ODER SCHÄDEN DURCH DIE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN, OB AUS VERTRAG, WEGEN RECHTSWIDRIGEM HANDELN ODER SONSTIGEM.

16. Vertraulichkeit. Wenn eine der Parteien (in diesem Fall wird die erhaltende Partei als „Empfänger“ bezeichnet) von oder über die andere Partei („offenlegende Partei“) vor oder nach dem Auftragsdatum, ob schriftlich, mündlich, durch Beobachtung oder auf andere Weise, vertrauliche Informationen erhält, darf der Empfänger die vertraulichen Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegende Partei nicht verwenden und niemand anderem als den Mitarbeitern des Empfängers, die davon wissen müssen und zur Beachtung der Einschränkungen in diesem Abschnitt verpflichtet sind, weitergeben. Der Begriff „Vertrauliche Informationen“ steht für alle Informationen, die dem Empfänger als wertvolle vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei, ihrer Lieferanten, Kunden oder Anderen bekannt sind oder vernünftigerweise bekannt sein sollten, außer, dass der Begriff „Vertrauliche Informationen“ keine Informationen enthält, (A) die ohne eine Verletzung dieses Abschnitts seitens des Empfängers öffentlich verfügbar sind oder werden); (B)  für die der Empfänger anhand seiner schriftlichen Aufzeichnungen beweisen kann, dass er sie rechtmäßig von Dritten ohne Einschränkung auf Offenlegungen bezogen hat; oder (C) für die der Empfänger anhand von schriftlichen Aufzeichnungen nachweisen kann, dass deren Entwicklung unabhängig und ohne die Verwendung vertraulicher Informationen erfolgt ist. Der Empfänger haftet, wenn seine Mitarbeiter, Vertreter und Vertragspartner gegen die Verpflichtungen in diesem Abschnitt verstoßen. Der Empfänger trifft alle notwendigen Vorkehrungen, um vertrauliche Informationen vor der Offenlegung oder Verwendung durch unbefugte Personen zu schützen. Auf Verlangen der offenlegenden Partei weist er andere Personen an, eine geeignete Vertraulichkeitsvereinbarung zu treffen und bei der offenlegenden Partei einzureichen, bevor ihnen vertrauliche Informationen offengelegt werden. Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen verwendet der Empfänger einen Sorgfaltsmaßstab, der mindestens auf dem Niveau des Maßstabs ist, der normalerweise von umsichtigen Besitzern von vertraulichen Informationen angewandt wird, deren wirtschaftlicher Erfolg nur eintreten kann, wenn diese Informationen vor der Offenlegung an und die Verwendung durch andere Personen bewahrt werden können. Ein Verstoß des Empfängers gegen diesen Abschnitt führt zu Verlusten seitens der offenlegenden Partei, für die sie nicht ausreichend Schadenersatz erhalten könnte. Deshalb ist die offenlegende Partei, neben anderen verfügbaren Rechtsmitteln, berechtigt, eine einstweilige Verfügung zu erheben, um diesen Verstoß und weitere Verstöße zu verhindern.

17. Versicherung. Key muss auf die Kosten von Key den folgenden Versicherungsschutz abschließen und aufrechterhalten: (a)            eine Arbeiterunfallversicherung im Einklang mit allen gesetzlichen Sozialleistungen gemäß den gesetzlichen Grenzen; (b) eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer einfach maximierten Pauschaldeckungssumme pro Versicherungsfall von 1 Mio. $ und einem Jahreslimit für alle Versicherungsfälle von 2 Mio. $; und (c) eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer einfach maximierten Pauschaldeckungssumme pro Versicherungsfall von 1 Mio. $. Key stellt dem Kunden Versicherungszertifikate bereit, die bestätigen, dass der erforderliche Versicherungsschutz nach Aufforderung tatsächlich besteht.

18. Haftungsfreistellung.

(a) Der Kunde muss Key sowie die Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von Key von allen gezahlten oder an Dritte und andere Personen zu zahlenden Schäden, einschließlich aller vor und während der Verhandlung und in der Berufung entstandenen Anwaltskosten aus oder in Verbindung mit den folgenden Ansprüchen (jeweils ein „Anspruch“) freistellen, schützen und schadlos halten: (i) wenn der Kunde die Spezifikationen für das Produkt oder eine auf Verlangen des Kunden angewandte Kennzeichnung oder ein Branding entworfen oder bereitgestellt hat, ein Produkthaftpflichtanspruch (mit Ausnahme von Produkthaftpflichtansprüchen, die allein durch Mängel der von Key gelieferten Materialien oder ausschließlich durch Fahrlässigkeit von Key verursacht wurden) oder jeder Anspruch, dass das Produkt gegen die geistigen Eigentumsrechte einer andere Person verstößt oder defekt ist; (ii) dass der Kunde gegen die Bedingungen verstoßen hat; (iii) jede unsachgemäße Veränderung, Installation, Reparatur- und Wartungsarbeit einschließlich der Entfernung von Schutzvorrichtungen oder der Beseitigung von Verriegelungen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen; (iv) jegliche Nutzung im Widerspruch zu der Dokumentation oder dem geltenden Recht, die nicht dem Zweck entspricht, für den das Produkt entwickelt wurde, oder jede sonstige fehlerhafte Verwendung; und (v) bei Nichtbereitstellung, Nichtanwendung oder Nichtdurchsetzung von Produktvorschriften.

(b) Key muss den Kunden von jeglichen Ansprüchen freistellen, schützen und schadlos halten: (i) dass das Produkt gemäß dem Entwurf von Key und bei Verwendung gemäß den Bestimmungen in der Dokumentation gegen die geistigen Eigentumsrechte einer anderen Person verstößt; und (ii) dass Key gegen die Bedingungen verstoßen hat.

(c) Die Verpflichtung der Vertragsparteien („freistellende Partei)“), die andere Partei freizustellen, unterliegt der Bedingung, dass die andere Partei (1) die freistellende Partei rechtzeitig schriftlich über den Anspruch in Kenntnis setzt (die Verpflichtungen der freistellenden Partei sind bei einer verspäteten Mitteilung allerdings nicht einschränkt, sofern die freistellende Partei durch die Verspätung nicht beeinträchtigt wurde und dann nur in dem Umfang des Schadens); (2) eine Abwehr oder Beilegung des Anspruchs an die freistellende Partei einreicht; und (3) mit der freistellende Partei bei Abwehr des Anspruchs zusammenarbeitet.

SOWEIT ES ERFORDERLICH IST, UM KEY VON JEGLICHEN ANSPRÜCHEN DER MITARBEITER DES KUNDEN FREIZUSTELLEN UND SCHADLOS ZU HALTEN UND SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, VERZICHTET DER KUNDE AUSDRÜCKLICH AUF IMMUNITÄT ODER HAFTUNGSAUSCHLUSS FÜR PERSONENSCHÄDEN ODER TOD DER MITARBEITER DES KUNDEN, DIE UNTER DEN BETRIEBSUNFALLSCHUTZGESETZEN DES LANDES, IN DEM DER MITARBEITER VERLETZT WURDE ODER ANSÄSSIG IST, BESTEHEN KÖNNEN ODER JEGLICHES RECHT AUF ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN VON KEY.

19. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ENTSTEHT DEN BETEILIGTEN PARTEIEN (a) EINE VERPFLICHTUNG ODER HAFTUNG FÜR JEGLICHEN NUTZUNGSAUSFALL, EINKOMMENS- ODER GEWINNAUSFALL ODER ENTGANGENEN GEWINN; VERLUST DES PRODUKTS, MATERIALS ODER EIGENTUMS, DAS DURCH NUTZUNG DER PRODUKTE BE- ODER VERARBEITETET WURDE; SOWIE SCHÄDEN, VERLUST ODER ZERSTÖRUNG VON EIGENTUM ODER JEGLICHE ZUFALLS-, FOLGE- ODER SONDERSCHÄDEN, ODER (b) DIE HAFTUNG DER BEIDEN VERTRAGSPARTEIEN GEHT NICHT ÜBER DEN PREIS DES PRODUKTS ODER DER DIENSTLEISTUNG HINAUS, DURCH DIE DER ANSPRUCH, OB AUS VERTRAG, WEGEN RECHTSWIDRIGEM HANDELN ODER SONSTIGEM, ENTSTANDEN IST.

20. Änderungen und Stornierungen. Eine Anfrage auf Stornierung oder Änderung eines Auftrags von Key muss mindestens 30 Tage vor dem gewünschten Lieferdatum schriftlich erfolgen und unterliegt der Genehmigung von Key. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Änderung, falls von Key angenommen, Auswirkungen auf den Preis und die Lieferung des Produkts und der Ausführung der Dienstleistung haben kann. Im Falle einer Stornierung ist der Kunde verpflichtet, Key als Bedingung für eine solche Stornierung oder Beendigung einen angemessenen Betrag für die Kosten und Aufwendungen zu zahlen, die vor dem Datum einer solchen Stornierung oder Beendigung für das Produkt und die von Key unter dem Auftrag durchgeführten Dienstleistungen entstanden oder verbindlich zugesagt worden sind, zuzüglich einer angemessene Vergütung für den entgangenen Gewinn von Key. Der Kunde verpflichtet sich, solche Kosten und Aufwendungen umgehend nach Erhalt von Keys Rechnung zu begleichen, die so bald wie möglich nach solch einer Stornierung oder Beendigung beim Kunden einzureichen ist. 

21. Höhere Gewalt. Weder Key noch der Kunde haften, abgesehen von den Zahlungsverpflichtungen des Kunden, für Verzögerungen oder Leistungseinbußen, wenn diese aufgrund von höherer Gewalt, Krieg, Mobilmachung, Aufstand, Aufruhr, Unruhen, Ausschreitungen, Handlungen von Extremisten oder Staatsfeinden, Sabotage, Arbeitskampf, Zollverzögerungen, Aussperrung, Streik, Explosion, Brand, Flut, Sturm, Unfall, Dürre, Stromausfall, der Unfähigkeit, angemessene und ausreichende Energie zu erhalten, Arbeitskräfte oder Material, Verzögerung der Spediteure, Embargo, bestehende oder zukünftige Gesetze, Verordnungen, Regeln oder Vorschriften, ob gültig oder ungültig, der geschäftsführenden Bundes-, Staats- oder einer ausländischen Regierung, einschließlich Priorität, Requirierung, Zuweisung oder Preiskontrolle entstanden sind; oder wenn diese auf jegliche andere Ursache außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei zurückzuführen sind, gleichgültig ob sie die Beschaffung, Produktion, Transport oder andere Phasen im Zusammenhang mit einem Auftrag betrifft.

22. Sicherungsrecht. Zur Sicherung der Zahlung und Erfüllung aller derzeitigen und künftigen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Key gewährt der Kunde Key ein Sicherungsrecht an allen Waren (und Ersatzwaren), die der Kunde von Key gekauft hat oder zukünftig jederzeit kaufen kann, und an dem Gesamterlös der Waren (zusammen die „Sicherheiten“). Der Kunde verpflichtet sich, ohne weitere Prüfung zu jeder Zeit all solche weiteren Rechtsakten und -instrumente zu erledigen oder erledigen, ausführen und erbringen zu lassen, die Key in vertretbarer Weise zur vollständigen Einhaltung und zum Schutz des Sicherungsrechts von Key verlangen kann, einschließlich aber nicht beschränkt auf eine für die Einreichung angemessene Finanzierungsrechnung. Kommt der Kunde bezüglich seiner Verpflichtungen gegenüber Key in Verzug, muss der Kunde auf seine Kosten die Sicherheiten zusammenstellen und Key diese Sicherheiten, auf angemessene Aufforderung von Key, an jeden beliebigen Ort in den Vereinigten Staaten liefern. Sollte der Kunde eine Rechnung nicht rechtzeitig begleichen oder mit den Verpflichtungen gegenüber Key in Verzug kommen, oder sollte Key die Zahlungsunfähigkeit des Kunden feststellen, kann Key nach eigenem Ermessen alle Aufträge stornieren oder alle anderen Verträge mit dem Kunden kündigen, die Fertigung der im Auftrag beschriebenen Waren einstellen, den Versand der Waren verweigern, die Lieferung der durchgeführten Waren unterbrechen, die Waren, für die keine Zahlung erfolgt ist, zurückfordern, und alle anderen Rechte und Rechtsmittel von Key ausüben. Key kann jederzeit nach eigenem Ermessen die Möglichkeiten des Kunden, wenn vorhanden, Waren auf Kredit oder andere Weise zu kaufen, sofort kündigen.

23. Anwaltskosten; geltendes Recht; Gerichtsstand. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung aller Kosten, Provisionen von Inkassobüros, Aufwendungen und angemessenen Anwaltskosten (vor und während der Verhandlung und in der Berufung), die für Key beim Eintreiben des Kaufpreises der Waren oder Dienstleistungen entstandenen sind. Alle Streitigkeiten unterliegen dem Recht von Oregon, USA, ausgenommen (a) dessen Kollisionsnormen; und (b) sofern der Kunde ein Staatsbürger eines anderen Landes als den Vereinigten Staaten ist, gilt das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Auftrag, den Bedingungen, der Waren oder der Dienstleistungen werden in Oregon verhandelt, und der Kunde leitet ein eventuelles Gerichtsverfahren gegen Key an keinem anderen Ort ein.

24. Übertragung. Diese Bedingungen dürfen von keiner der Parteien weder ganz noch teilweise übertragen werden, außer es liegt eine vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei vor, mit Ausnahme dass: (a) Key sein Recht, jede Zahlung oder Zahlungen hierunter vom Kunden zu verlangen, übertragen kann; und (b) Key die Erfüllung seiner Verpflichtungen unter diesen Bedingungen weitervergeben kann; sofern Key in erster Linie für die Erfüllung der hierunter weitervergebenen Verpflichtungen verantwortlich bleibt.

25. Hinweise.  Alle gemäß den Bedingungen erforderlichen oder erlaubten Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen und andere Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und durch ein korrekt frankiertes Einschreiben an Key und den Kunden an ihre jeweiligen hierzu auf der Unterschriftsseite festgelegten Adressen gesendet werden. Jede Partei kann ihre Adresse durch schriftliche Mitteilung an die andere ändern.

26. Weitergabe von Informationen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Key den Verkauf der Produkte und Dienstleistungen an den Kunden gemäß den gesetzlichen Vorschriften offenlegt. 

27. Exportgesetze und -bestimmungen. Der Kunde und Key exportieren die Waren nur in Übereinstimmung mit geltendem Recht, einschließlich des United States Export Administration Act von 1969 in der geänderten Fassung und der dazugehörigen, vom Handelsministerium der Vereinigten Staaten erlassenen Vorschriften.  

28. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung eines Auftrags von einem zuständigen Gericht als unzulässig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird diese Bestimmung vom übrigen Auftrag, der in vollem Umfang in Kraft bleibt, getrennt.

29. Aufhebung; Änderung. Keine der Bedingungen darf aufgehoben oder geändert werden (einschließlich durch laufende Leistung, Verlauf der Behandlung oder Verwendung des Handels), sofern eine solche Aufhebung nicht in einem von der zu bindenden Partei unterzeichneten Schriftstück festgehalten wird. Solange es den Bedingungen nichts hinzufügt oder ihnen widerspricht, ist Key berechtigt, sich auf jede schriftliche oder telefonische Anfrage oder Mitteilung zu berufen, die offenbar von einem Mitarbeiter oder Beauftragten des Kunden stammt.

30. Auslegung. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert (i) umfassen die definierten Begriffe den Plural und den Singular; (ii) die Worte „hier“, „dieses Vertrags“, „hierzu“, „hierunter“ und ähnlich lautende Wörter beziehen sich nicht auf einen bestimmten Abschnitt bzw. eine bestimmte Bestimmung, sondern auf die Bedingungen als Ganzes; und (iii) die Begriffe „umfassen“, „beinhaltet“ und „einschließlich“ stellen keine Einschränkung dar, und der Begriff „oder“ hat ebenfalls die Bedeutung von „und/oder“.

31. Behörde. Jede Person, die den Auftrag ausführt, erklärt und gewährleistet, dass er/sie die Kompetenz hat, dies für sich selbst oder die von ihm/ihr vertretene Partei zu tun.

Aktualisiert im April 2015